Gut versichert?! – Diese Risiken lauern bei der Pferdehaltung⁠

  • Haftung = du haftest, wenn dein Pferd einen Schaden anrichtet und/oder eine Person verletzt wird, für solche Versicherungsfälle gibt es die Tierhaftpflichtversicherung⁠
  • Gesundheit = hohe Tierarztkosten oder Aufenthalt und Behandlungen in der Tierklinik können durch eine Kranken- und OP-Versicherungen übernehmen werden⁠
  • Leben = wenn dein Pferd selbst einen hohen finanziellen Wert hat, kann eine Lebensversicherung sinnvoll sein⁠
  • Einbruchdiebstahl = Ausstattung und Zubehör im Stall selbst können über die Hausratversicherung oder extra versichert werden. Dies ist ggf. nicht notwendig, wenn der/die Stallbetreiber:in den Stall auch gegen Einbruchdiebstahl versichert hat.⁠

Haftpflicht für Tierhalter:innen⁠

Tierhalter:innen haften für die Schäden ihrer Tiere. Ein Pferd kann jederzeit austreten, buckeln, durchgehen und einen Schaden verursachen. Ein Albtraum: Pferd bricht aus Koppel aus und löst beim Queren der Straße einen Autounfall aus.⁠

Was gilt?⁠
§ 833 BGB Haftung des Tierhalters⁠
Der/die Pferdebesitzer:in muss nicht zwingend der/die Tierhalter:in sein. Wer ist der/die Tierhalter:in?⁠
👉🏻 der/die das Pferd versorgt, nutzt, unterhält und die Bestimmungsmacht und Herrschaft über das Pferd ausübt.

  • Tierhalter:in ist verpflichtet den entstandenen Schaden (auch an der Person) zu ersetzen, unabhängig davon, ob der/die Tierhalter:in den Schaden verschuldet hat. ⁠
  • Bei der Tierhalter:innenhaftung ist jedoch immer entscheidend, ob das Pferd ein Luxustier oder Nutztier ist. Ist das Pferd ein Nutztier ist die Haftung eingeschränkt.⁠
  • Wichtig: Der/Die Tierhalter:in haftet auch ohne eigenes Verschulden. Bei einem Reitunfall, z.B. einem Sturz von einem fremden Pferd, ist es unerheblich, ob das Einverständnis des/der Pferdehalter:in zum Reiten vorlag. Ein Haftungsausschluss kommt nur in wenigen Ausnahmefällen vor.⁠
  • Auch haftet der/die Tierhalter:in ggf. gegenüber Schäden die ein/e Hufschmied:innen, Tierärtz:innen oder Bereiter:innen auftreten.⁠
  • Die Schadenersatzforderungen können, gerade wenn Personen verletzt werden, in die Millionen Euro gehen.⁠
  • Du kannst eine Haftung auch vertraglich ausschließen z. B. im Vertrag (Individualvereinbarung) mit deiner Reitbeteiligung.⁠
  • Ein Haftungsausschluss kann keine Tierhaftpflichtversicherung ausschließen.⁠

Was brauche ich?⁠
👉🏻 Tierhalter-Haftpflichtversicherung⁠

⚠️ Wede dich an eine:n Versicherungsmakler:in deiner Wahl dort erfährst du welche Versicherung notwendig ist und was alles im Schadensfall abgedeckt wird.⁠

Eine Antwort auf „Pferdehaltung – Wer haftet wann?“

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