Im Herbst und Winter ist die Zeit mit Tageslicht im Stall sehr knapp. Viele reiten in der Dämmerung oder im Dunkel aus. Die Pferde werden im Halbdunkel geführt und/oder zur Weide gebracht bzw. in den Stall geholt. ⁠Sichtbarkeit ist das A und O, damit du und dein Pferd sicher im Dunkeln unterwegs sein könnt.⁠

Diese Vorschriften gibt es

Dein Pferd ist außerhalb des Stalls ein Verkehrsteilnehmer und es gilt als Fahrzeug. Daher muss du in der Dämmerung, bei Dunkelheit und wenn die Sichtverhältnisse es erfordern (z.B. Nebel) für ausreichend Beleuchtung sorgen.

✅ Für dein Pferd gelten die bestehenden Verkehrsregeln und Anordnungen. Nach § 28 StVO (Straßenverkehrsordnung) Abs. 2 Satz 2 muss ein weißes Licht, nicht blendend an der linken Seite an jedem Pferd mitgeführt werden. Dieses Licht muss vorn und hinten gut sichtbar sein.
✅ Reitest du in einer Gruppe aus, also in einem Verband gilt nach § 27 StVO: das die seitliche Begrenzung mit einer blendfreien weißen Leuchte nach vorne und einer Leuchte mit rotem Licht oder gelbes Blinklicht ausgestattet sein muss. Reitet ihr in mehreren Gruppen gilt dies für jede Gruppe. 
✅ Werden Pferde im Verband geführt, gelten die gleichen Vorschriften wie beim Ausreiten im Verband.

Sicher auf der Straße

Du und dein Pferd seid außerhalb des Stalls Verkehrsteilnehmer:innen. Es gelten die Regeln für den Fahrverkehr:
💡 Pferde dürfen nur von fachkundigen Personen geführt werden.
💡 Du solltest nicht mehr als ein Pferd führen. Da gibt es in der Rechtssprechung verschiedene Urteile. Einige sehen das Führen von mehr als einen Pferd durch eine Person bereits als Verletzung der Sorgfaltspflicht. Bei anderen spricht nichts gegen das Führen von einander gekoppelter Pferde (also nicht jeweils eins rechts und eins links).
💡 Geführte oder gerittene Pferde gelten als Kraftfahrzeuge.
💡 Das Führen des Pferdes vom Fahrrad aus ist verboten.

💡 Ihr müsst den rechten Fahrbahnrand auf der rechten Straßenseite nutzen.
💡 Gibt es einen ausreichend großen, durch eine weiße Linie abgegrenzten Straßenraum, darf dieser genutzt werden.
💡 Reiter:innen/Pferde sind langsamen Fahrzeugen gleichgestellt. Autobahnen und Kraftfahrtstraßen dürfen nicht genutzt werden.
💡 Fahrradwege sowie Fuß- oder Wanderwege sind tabu.

💡 An einer roten Ampel muss gehalten werden.
💡 Es gilt rechts vor links bei gleichrangigen Straßen ohne weitere Beschilderung.
💡 Handzeichen beim Abbiegen, wie beim Fahrradfahren.
💡 Durchfahrtsverbotschild (rund, weiß mit rotem Rand) gilt nicht für Reiter:innen.

💡 Pferdeäpfel sind von der Straße zu entfernen. Sie verschmutzen die Fahrbahn und erhöhen die Unfallgefahr.

💡 Dein Pferd muss laut § 28 StVO gut sichtbar durch Leuchte an der linken Seite sein. Reflektoren an den Beinen/Gamaschen, Trense & Co sowie eine Signaldecke erhöhen die Sichtbarkeit.
💡 Du solltest mindestens eine (gelbe) Warnweste tragen.

Und die Autofahrer:innen
🚗 Beachte, dass viele Autofahrer:innen nicht wissen, dass Pferde Fluchttiere sind und oft schreckhaft auf Unbekanntes, zu schnelle Reaktionen oder laute Geräusche reagieren.
🚗 Beim Überholen muss ein Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 m eingehalten werden.

Eine Antwort auf „Reiten in der Dämmerung – das musst du beachten“

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