Die Düngeverordnung regelt die Lagerzeiten und Anforderungen an die Lagerstätten von Mist sowie Sperrfristen für das Ausbringen des Mistes.

Die Düngeverordnung (DüV-20) hat u.a. den Gewässerschutz und die Sicherung der Trinkwasserqualität zum Ziel. Es sollen die Beeinträchtigungen der Oberflächengewässer, des Grundwassers und des Bodens verringert werden. 

Mit der im Mai 2020 in Kraft getretenen Änderungen regelt die DüV-20 u.a. die Mistlagerung. In der Düngeverordnung wird u.a. bundeseinheitlich die Anfallsmenge und Lagerkapazität von Stallmist für Huftiere festgelegt. Die Düngeverordnung unterscheidet nicht zwischen privater und gewerblicher Tierhaltung. Der Stallmist von Huf- und Klauentieren muss zwei Monate sicher gelagert werden können. Das heißt, ein Stall muss eine entsprechende Mindestlagerkapazität haben.

Die DüV-20 gilt für neue Pferdebetriebe und Hobbytierhalter:innen seit 2020. Mistplatten bestehender Betriebe haben Bestandsschutz. Wird der Betrieb erweitert, gelten die neuen Auflagen.

Stroh und Pferdeäppel - Mist richtig lagern

Festmist bezeichnet Ausscheidungen mit Einstreu oder Futterresten und einem Trockensubstanzgehalt von über 15%. Um den Mist DüV-20 konform zu lagern, ist ein Festmistlager für Pferdemist notwendig, dass muss ein:

  • dauerhaft dicht
  • (flüssigkeits-) undurchlässig 
  • standsicher
  • widerstandfähig gegen die zu erwartenden mechanischen, thermischen und chemischen Einflüsse
  • überdacht (geschützt gegen Eindringen von Oberflächenwasser)
  • alternativ: wannenförmig ohne Sammelgrube mit 2 % Gefälle zur hinteren Wand 

Die Größe der Mistplatte erfolgt u.a. nach DüV-20 Anlage 9 ist abhängig von:

  • Anzahl der Pferde
  • Pferdegröße (Pony, Kleinpferd, Großpferd)
  • Haltungsform (Box, Offenstall)

Stallmist ist eine Mischung aus Kot und Harn sowie Einstreu. Harn, der nicht vom Einstreu aufgenommen wird, fließt als Jauche ab. Bei Pferden ist dieser Anteil sehr gering, da der Harn vom Einstreu aufgenommen wird. Bei einem Pferd mit 4,8 kg Einstreu pro Tag fallen 3,9 Tonnen Mist in 6 Monaten an (Pony/Kleinpferd 2,9 t). Frischmist mit Getreidestroh hat ein Raumgewicht bei Lagerung von über einem Monat 500 kg/m³. Für ein Großpferd ergeben sich 7,8 m³ für 6 Monate.

Kleiner Container auf Weide für Pferdemist

Nicht jeder Offenstall oder die Box am Haus bietet die Möglichkeit eine Mistplatte aus Beton zu errichten, um den Pferdemist fachgerecht zu lagern. Alternativen für kleine Ställe, Hobbypferdehalter:innen und Selbstversorger:innen

  • wasserdichter Container 
  • Lagerung im Stall selbst
  • überbetriebliche Lagerung (mit schriftlicher Vereinbarung)
  • Lagerung auf einem abgedeckten Anhänger der zeitnah, mehrmals in der Woche zur weiteren Lagerung an Dritte weitergegeben wird

Da Stallmist auch viel organische Substanz enthält, erhöht die Speicherfähigkeit von Wasser, lockert schwere Böden und bindet Nährstoffe. Die Sperrfrist zur Ausbringung von Festmist von Huf- oder Klauentieren und Kompost auf Acker- und Grünland wurde in der DüV-20 um zwei Wochen verlängert. Sie beginnt jetzt am 01.12. und endet am 15.01. Ist der Boden gefroren, darf auch kein Festmist ausgebracht werden. Seit 2021 gilt in nitratbelasteten Gebieten gilt eine Sperrfrist von November bis Januar, handelt es sich um Grünland beginnt sie bereits im Oktober.

Die Lagerkapazität für den Stallmist sollte auch für vier bis sechs Monate ausreichend sein, damit der Mist auch über die Sperrfrist und ungünstige Witterungs- und Bodenverhältnisse hinweg gelagert werden kann. Ausbringung ist dann immer nach guter fachlicher Praxis möglich.