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Was ist gewerbliches Handeln?

"Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können." § 13 BGB

"Unter einer gewerblichen Tätigkeit ist ein planvolles und auf längere Sicht angelegtes selbständiges Handeln unter Beteiligung am wirtschaftlichen Verkehr zu verstehen. Eine Gewinnerzielungsabsicht ist nicht erforderlich; für die Annahme einer ewerblichen Tätigkeit langt die bloße Entgeltlichkeit aus (vgl. BGH NJW 2006, S. 2250 ff.). Hinreichend ist auch eine nebenberufliche unternehmerische Tätigkeit." [IT-Recht Kanzlei]

Paragraf 5 TMG spricht außerdem von "in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien". Es genügt also, wenn mit der angebotenen Leistung auf dem Markt Geld verdient werden kann. Der/Die Anbieter:in muss dies nicht zwingend tun.

Wer muss ein Impressum angeben?

Accounts in sozialen Netzwerken wie Facebook, Instagram, Twitter und Co. oder STALL-FREI.de benötigen ein Impressum, wenn das Konto auch gewerblich, beispielsweise für das Bewerben von Produkten oder Stellenanzeigen, genutzt wird. Du benötigst jedoch kein Impressum, wenn Du nur gelegentlich privat über Verkaufsplattformen anbietest, also zum Beispiel vereinzelt gebrauchte Reitstiefel oder den alten Sattel im Internet verkaufst.

Das Anbieten u.a. von Stallplätzen ist gewerbliches Handeln und du musst ein Impressum angeben, auch wenn du damit kein Geld verdienst.

Was muss ein Impressum enthalten?

Es gibt bestimmte Mindestanforderungen an das Impressum. Danach muss das Impressum enthalten:

  • den Namen (bei natürlichen Personen sind es Vor- und Nachname. Bei Unternehmen, also den sogenannten juristischen Personen, der komplette Unternehmensname sowie Name und Vorname des Vertretungsberechtigten),
  • bei juristischen Personen außerdem die Rechtsform (zum Beispiel GmbH oder AG),
  • die Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort. Nicht ausreichend ist ein Postfach),
  • einen Kontakt, unter dem Du die Person oder das Unternehmen schnell erreichen kannst – elektronisch als auch nicht elektronisch. In der Regel sind das E-Mail-Adresse und Telefonnummer,
  • soweit vorhanden, die Umsatzsteuer- oder Wirtschaftssteuer-Identifikationsnummer,
  • ebenfalls, soweit vorhanden, das Handels-, Vereins-, Partnerschafts-, Gesellschafts- oder Genossenschaftsregister mit Registernummer.

Was ist, wenn ein Impressum fehlt?

Hat eine Anbieter:in kein Impressum hinterlegt, obwohl er/sie dazu nach dem Gesetz verpflichtet ist, droht ihm/ihr eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro. Daneben begeht er/sie einen Wettbewerbsverstoß. Daraus können sich Unterlassungsansprüche ergeben, die nicht selten mithilfe von kostenpflichtigen Abmahnungen durchgesetzt werden.

Quelle: Impressumspflicht beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

Widerrufsrecht

Das gesetzliche Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge ist ein Recht, dass es Verbraucher:innen ermöglicht diese Verträge zu widerrufen. Wenn du einen Vertrag im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit abschließt, steht dir dieses Recht nicht zu. Darunter fallen insbesondere der Betrieb von Pensionsställen oder das Veröffentlichen von Werbeanzeigen. Siehe auch Was ist gewerbliches Handenln?.

Gewerbliches Mitgliedskonto

Damit du in der Rechnungsadresse den Namen deines Vereins oder deiner Firma eingeben kannst, muss das Mitgliedskonto als gewerblich gekennzeichnet sein. Du kannst dein Mitgliedskonto jederzeit von privat auf gewerblich umstellen. Um ein gewerbliches in privat genutztes Mitgliedskonto umzustellen, musst du die Beendigung der gewerblichen Tätigkeit nachweisen. Sende als Nachweis die Gewerbeabmeldung zusammen mit einem deinem Lichtbildausweis in er E-Mail an den Mitgliederservice.

Diese Information ist keine Rechtsberatung.